#11  
Alt 28.06.2010, 21:14
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Zitat:
Zitat von mind.hrhr Beitrag anzeigen
wie die rechtsgrundlage aussieht kann ich leider auch nicht beurteilen, da ich kein jurist bin.

aber aus sicht der verkäufer (und auch gesamtheitlich) wäre es das einfachste und mMn vernünftigste die spieler dem verkäufer zurückzugeben und die transfersummen ebenfalls an die alte stelle zu überweisen.

quasi backup reinspielen und ende. dein ansatz mit einer entsprechenden entschädigung für den verkäufer, ok - kann auch sicher funktionieren.
Das würdest du machen wenn du der Käufer bist?
Huch da habe ich schon ganz ganz andere Erfahrungen gemacht. (nicht bei Ebay, aber da haben Leute schon auf soviel bestanden was schriftlich vereinbart worden ist.

 

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