Zitat:
Zitat von waldgeist
klaro, aber die sollten denen dann ein wertkartenhandy kaufen.
die eltern werden da eh aufgeklärt...
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NIEMALS.
Da hat M... schon total recht.
Wenn die Eltern eine Abbuchung sehen und diese kostenpflichtig war, ist durchaus ein Einspruchgrund und diese Kosten müssen Rückerstattet werden.
Ein/e "Minderjährige/r darf keinen "Vertrag" unterzeichnen und daher sind solche Mehrwert-SMSen eigentlich gesetzeswidrig und wenn diesbezüglich ein Einspruch kommt, dann hat man definitiv die Kosten rückzuerstatten.