Zitat:
Zitat von Jokeraw
Genauso wie beim Abseits ja oft das verkehrte "im Zweifel für die Angreifende Mannschaft". Sorry auch das ist falsch. Dies steht NIRGENDS.
Egal ob ein Goalie im 5 Meterraum ist oder irgendwo anders im Strafraum es gilt das gleiche. Das wird sehr oft falsch gedeutet. Besonders von den Medien und Kommentatoren. Es gibt da keine Sonderrechte. (rein regeltechnisch) ausser dies hat sich in den letzten 2 Jahren geändert, was ich aber stark bezweifel.
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Weilst das Argument während der WM-Zeit schon 2.Mal gebracht hast und du mMn damit ned richtig liegst. ...
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Mein Einwand:
Ja, das "im Zweifel für die Angreifende Mannschaft" gibts in keinem Regelwerk der FIFA oder UEFA oder im Landesverband von wo auch immer.
Es spiegelt aber sehr gut und einfach verständlich wieder worums geht.
Wir sprechen hier nur von der Abseitsregelauslegung, wo diese inoffizielle Regel zur Anwendung kommt.
Es gibt aber andere Regeln, wie folgende 2 sehr Entscheidende zeigen:
1.) Gleiche Höhe ist kein Abseits!!!
Das deckt sich inhaltlich voll mit der inoffiziellen Regel "im Zweifel für die Angreifende Mannschaft".
2.) Schiris (und ihre Assistenten) dürfen nur das beurteilen, was sie seblst sehen, hören oder vielleicht sogar spüren (zB Ohrfeigen

)
!!!
Was heißt das im Fall der Abseitsauslegung?
Der Assistent darfs nur anzeigen, wenn er wirklich 100% sicher ist, dass es Abseits war.
Wenn jemand vielleicht im Abseits war, gilt die Unschuldsvermutung und es muss weiter gespielt werden.
Jedenfalls bewirkt diese ganz wichtige Hauptregel (weils für alle Sachen gilt, ned nür fürs Abseits), dass "im Zweifel für die Angreifende Mannschaft" wieder gilt, obwohls nirgends steht, dass so beurteilt werden muss!
Mehr ists ned!
btw: Die aktuellen Abseitsregeln (samt Passives Abseits) ändern sich in letzter Zeit jede Saison, die blickt sowieso noch keiner durch! Aber das ist wieder ein anderes Thema.
