ah, mit dem ft hab ich übersehen... ist zwar ein kirchlicher feiertag, wird aber so nicht gehandhabt (bei mir zählen feiertage oder wochenenden nicht, von daher schon jahrelang kein überblick mehr).
@ fux: den bonus gibt es tatsächlich. (aber halt nur, wenn der feiertag in den urlaub fällt - das hab ich übersehen)
Fällt während der Zeit des Erholungsurlaubes eines Beamten oder Vertragsbediensteten, für den die Fünftagewoche gilt, ein gesetzlicher Feiertag auf einen Samstag, so hat er Anspruch auf einen zusätzlichen Urlaubstag (8 Stunden bei Vollbeschäftigung). Der Anspruch auf einen zusätzlichen Urlaubstag besteht auch dann, wenn ein Samstagfeiertag an das Ende eines mindestens fünf Arbeitstage dauernden Erholungsurlaubes anschließt.