
23.02.2011, 15:35
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hab auch schon das thema angesprochen, aber leider war zu dem zeitpunkt kaum jemand zu begeistern.
ich halte es für eine interessante sache
Zitat:
Zitat von Burli
Natürlich sollte in Folge dessen dann auch eine quasi "Ausbildunsentschädigung" vereinbart werden, falls ich den Spieler, nachdem ich ihn wieder zurückbekommen habe weiterverkaufe...
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die "ausbildungsentschädigung" ist die spielerische leistung während der verleihzeit !
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