Ich will den Steirern jetzt nicht die Laune verderben, aber das steirische Wappen ist geschützt.
	Zitat:
	
	
		| § 2 Jede sonstige Verwendung des Landeswappens, insbesondere die Erzeugung  von Fremdenverkehrs-Artikeln, Ansichtskarten und Gebrauchgegenständen  aller Art mit dem Landeswappen als Ausschmückung bedarf ebenfalls der  Bewilligung der Landesregierung. Die Bewilligung ist,  erforderlichenfalls unter Vorschreibung von Auflagen, zu erteilen, wenn  sichergestellt ist, dass das Landeswappen in einer seiner Bedeutung  gemäßen Weise verwendet wird.
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 Und:
	Zitat:
	
	
		| § 3 Jede Verwendung des Landeswappens, die nicht gemäß §§ 1 und 2 bewilligt  ist oder den in Bescheiden vorgeschriebenen Auflagen nicht entspricht,  sowie jede verunstaltende Darstellung desselben, ist von der  Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 750 EURO zu  ahnden. Gleichzeitig ist auf den Verfall der Gegenstände zu erkennen.
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 Quelle: 
http://www.verwaltung.steiermark.at/...el/6135249/DE/
Ich wurde selbst in einem Forum mal darauf hingewiesen. Daher verwende ich das unten angezeigte Wappen.
Ich weiß, das hört sich kleinkariert an, aber es soll zumindest niemand sagen können, er hätte von nix gewusst.
Wie das mit den anderen Länderwappen aussieht, weiß ich nicht.
Edit: Was die Behörden unter " verunstaltende Darstellung" verstehen, also wo man da die Grenze zieht, wissen wohl nur sie.