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Alt 12.09.2011, 15:51
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Zitat:
Zitat von waldgeist Beitrag anzeigen
klaro, aber die sollten denen dann ein wertkartenhandy kaufen.

die eltern werden da eh aufgeklärt...
NIEMALS.

Da hat M... schon total recht.
Wenn die Eltern eine Abbuchung sehen und diese kostenpflichtig war, ist durchaus ein Einspruchgrund und diese Kosten müssen Rückerstattet werden.
Ein/e "Minderjährige/r darf keinen "Vertrag" unterzeichnen und daher sind solche Mehrwert-SMSen eigentlich gesetzeswidrig und wenn diesbezüglich ein Einspruch kommt, dann hat man definitiv die Kosten rückzuerstatten.
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