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Alt 29.11.2009, 10:18
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Zitat:
Zitat von waldgeist Beitrag anzeigen
dass man sich auf angaben nicht unbedingt verlassen können muss, ist natürlich richtig, steht aber auf einem anderen blatt. mir ist lieber, ich kriege die angaben; und niemand, der langfristig denkt und spielt, niemand, der gut verkaufen will, sollte sich fehlangaben leisten. - und klare fehlangaben sind glaube ich für viele bemerkbar - und bemerkt es einer, wird man es diesen teamchef auch wissen lassen.
Doch. Auf die Angaben darf man sich verlassen. Beweisbar falsche Angaben des Verkäufers berechtigen den Käufer zur Rückabwicklung des Geschäfts, Schadensersatz oder Ähnlichem. Das ABGB gilt in ganz Österreich und somit auch bei Teamchef.