Alternativ zu einer Übergangsfrist von vielen Saisonen gibt es bei spielerbezogenen Änderungen noch die Möglichkeit, dass sie erst ab einem bestimmte Jahrgang wirksam werden. Beispielsweise wären nur Spieler betroffen, die ab der Saison 34 vom Jugendkader in den Kader der Kampfmannschaft befördert werden. Oder, wenn das einfacher zu implementieren ist, nur Spieler, die in der Saison 34 maximal 16 Jahre alt waren.