Beabsichtigt ein Verein, einen Berufsspieler zu verpflichten, so muss
dieser Verein vor der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Spieler
dessen aktuellen Verein schriftlich von seiner Absicht in Kenntnis setzen. Ein Berufsspieler darf einen Vertrag mit einem anderen Verein nur
abschliessen, wenn sein Vertrag mit dem bisherigen Verein abgelaufen
ist oder in den folgenden sechs Monaten ablaufen wird. Ein Verstoss
gegen diese Bestimmung zieht angemessene Sanktionen nach sich.
Lies dir nochmal genau durch was da steht.
Aber selbst wenn du auf das Schlupfloch kommst, wovon man definitiv nicht ausgehen kann, wird das nichts an deinem Getrolle gegen München ändern.
Morgen kriegst dann die Lösung von mir, auch Wennst mich mit deiner offen zur Schau gestellten Dummheit schon extrem langweilst
