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ah, mit dem ft hab ich übersehen... ist zwar ein kirchlicher feiertag, wird aber so nicht gehandhabt (bei mir zählen feiertage oder wochenenden nicht, von daher schon jahrelang kein überblick mehr).
@ fux: den bonus gibt es tatsächlich. (aber halt nur, wenn der feiertag in den urlaub fällt - das hab ich übersehen) Fällt während der Zeit des Erholungsurlaubes eines Beamten oder Vertragsbediensteten, für den die Fünftagewoche gilt, ein gesetzlicher Feiertag auf einen Samstag, so hat er Anspruch auf einen zusätzlichen Urlaubstag (8 Stunden bei Vollbeschäftigung). Der Anspruch auf einen zusätzlichen Urlaubstag besteht auch dann, wenn ein Samstagfeiertag an das Ende eines mindestens fünf Arbeitstage dauernden Erholungsurlaubes anschließt. |
Zitat:
Aber bei den Beamten gibt es viele solch eigenartigen Sachen, aber das meiste ista uch dort längst abgeschafft.... |
auch der 6. ist ein kirchlicher feiertag.
der wird aber nicht mit blaumachen gefeiert - also kein gesetzlicher feiertag. für mich gibt´sin dem sinne (auch beruflich) keine feiertage - hackn gibts an jedem tag: somit hatte ich nicht ganz den überblick, welcher feiertag wann genau ist ;-) |
@guse:
keine ahnung woher du das hast aber ich kann dir versichern nach 10-jähriger OÖ LRG-diensterfahrung: so etwas gibt es nicht bzw. nicht mehr aus dem einfachen grund: wir haben gleitzeit... sprich ne 40stunden woche... und diese ist wie folgt eingeteilt: montag 9,5 stunden regeldienstzeit, di/do 9,5 stunden, mittwoch 6 stunden freitag 5,5 stunden... wir bekommen 200 urlaubsstunden pro jahr... sprich 5x40 stunden... was 5 urlaubswochen ergibt :mrgreen: jedoch: nehme ich mir mo+di frei verbrauche ich 19 urlaubstunden... für nen freitag zb. nur 5,5 stunden... DAS ist ein vorteil ;) aber: ob sa/so auf nen feiertag fällt ist irrelevant... also was du da zitierst hast hab ich noch nie gehört.... da müsst ich mal nen urzeit-beamten fragen :mrgreen: |
hmmm... dann wurde zB im februar d.J. noch vollkommen umsonst gestritten:
http://salzburg.orf.at/stories/256426/forum/?page=1 da gings nämlich genau darum |
Das gibt es bei Staatsbetrieben schon lange nicht mehr :!: (auweh scho wieder ein :!: )
Den letzten FUZ (Feiertagsurlaubszuschuß) hab ich im Jahr 1998 bekommen wenn ich mich recht erinnere, bei Landesbediensteten weiß ich nicht ob oder wann das abgeschaft wurde. |
Zitat:
ich spreche für oö ;) |
reini: ich redt eh von den beamten
fux: das ist österreichweit gültig edit: erklärung... man hat 30 werktage urlaub (also 25 arbeitstage). somit haben sich die beamten gesagt, wenn das ein feiertag ist, dann brauch ich einen werktag weniger urlaub zu nehmen und häng mir den anderswo dran und nehme mir einen arbeitstag als urlaubstag. |
argh.... :wtf:
ich arbeite für die OÖ-LRG! meine kollegin ist beamtin, meine sekretärin Vertragsbedienstete und ich gehör zu den VB-neu! ALLE 3 besoldungstypen haben GLEITZEIT! wir haben keine 25 werktage frei sondern 5x40 stunden! also 200 urlaubsstunden pro jahr die wir sogar in einzelnen stunden einlösen können... NIEMAND ABER WIRKLICH NIEMAND BEI DER LRG hat 30 werktage urlaub oder sonst irgendeine abweichung und daher auch keine deratige regelung... UND: jede lrg hat ein eigenens dienst- und besodungsrecht bzw. dienstbetriebsordnung usw. wobei ähnlichkeiten natürlich vorhanden sind... aber es kann eben sein das in szb da im vergleich zu oö eben unterschiede sind... dem ist so und nun genug :offtopic: wenn du mir nicht glaubst dann ruf doch den osterhasen an :mrgreen: oder: :heuldoch: |
viell. ist es grad bei euch ja anders.
und die vielen vielen zeitungsenten diesbezügl. sind eine grosse verarschung der medien... Feiertagsregel bleibt vorerst Herausgefallen gegenüber den ursprünglichen Plänen ist die Abschaffung eines alten Beamtenprivilegs. Die Feiertagsregel sieht vor, dass öffentlich Bediensteten ein Urlaubstag zusteht, wenn während der Ferien ein Samstag gleichzeitig ein Feiertag ist. Ob das nun geändert wird, soll erst im Laufe der parlamentarischen Behandlung entschieden werden. Quelle: http://www.orf.at/?href=http%3A%2F%2...%2F305901.html Abgeschafft wird die Samstags-Feiertagsregel, wonach Beamten derzeit ein Urlaubstag zusteht, wenn während des Urlaubs ein Feiertag gleichzeitig ein Samstag ist. Eine Pflegefreistellung von mehr als drei Tagen während eines Erholungsurlaubes ist künftig nicht als Urlaub anzurechnen. Die Begutachtungsfrist läuft bis 1. September. Quelle: http://www.aps-tirol.at/news/archive...entry_121.html oder eben das SZB beispiel: <table class="preview" border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" width="100%"><tbody><tr><td class="centerCol" nowrap="nowrap"> </td> <td class="centerCol paragraphPad" valign="top"> Beamtenvertreter attackieren Landesrätin Die Personalvertretung der Landesbeamten greift Landesrätin Erika Scharer (SPÖ) an. Grund ist der vor kurzem fixierte Fall der Feiertagsregelung. Diese garantierte den Beamten einen zusätzlichen freien Tag, wenn ein Feiertag auf den Samstag fällt.</td></tr></tbody></table> Quelle http://salzburg.orf.at/stories/309514/forum/?page=2 Auch oe24 beschäftigte sich damit: http://www.oe24.at/zeitung/oesterrei...bar_382635.ece kurier usw. - auch dort wurde es diskutiert. zum glück gibt´s das bei uns nicht! denn das wär ja wirklich arg. |
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