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  #1  
Alt 12.09.2011, 10:42
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Standard SMS Bezahlvariante

liebe admis, ich möchte euch nur kurz auf einen "zukünftigen" missstand hinweisen bzw. das ihr euch die bezahlvariante überlegt, das nicht unnötige probleme auf euch zukommen:

Zitat:
Wer über paybox per Handy bezahlt, akzeptiert den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von paybox Austria zufolge, dass eine Zahlung durch eine SMS autorisiert werden kann, wenn auf ein Angebot einfach mit Ja geantwortet wird.

Das Handelsgericht Wien urteilte, dass diese Praxis dem Zahlungsdienstegesetz widerspricht, das eine sichere Abwicklung von Zahlungen über einen Zahlungsdienstleister vorschreibt.
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wird scho passert werden.....
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  #2  
Alt 12.09.2011, 14:41
fuchsi4 Status: Offline
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Ich wär sowieso für eine PaySafe-Card!
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  #3  
Alt 12.09.2011, 15:15
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Mir wäre es auch lieber wenn es über Pay-Safe gehen würde ist am sichersten.
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  #4  
Alt 12.09.2011, 15:22
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ich habe kein problem mit irgendeiner vorschrift des handelsgerichts wien. wo kein kläger, da kein richter.

aber klar kann sich einer einen karl machen und es drauf anlegen. mit prädakat a des jahres, natürlich.

gut, das aufzuzeigen, aber ich nutze diese variante (bald wieder, weil meine credits neigen sich bald gegen null)
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  #5  
Alt 12.09.2011, 15:32
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naja da gehts ja wegen handynutzung von minderjährigen zB und das kann dann schon ein thema sein wenn die eltern nicht einverstanden sind
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wird scho passert werden.....
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  #6  
Alt 12.09.2011, 15:43
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klaro, aber die sollten denen dann ein wertkartenhandy kaufen.

die eltern werden da eh aufgeklärt...
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  #7  
Alt 12.09.2011, 15:50
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Zitat:
Zitat von Mor_Lock Beitrag anzeigen
naja da gehts ja wegen handynutzung von minderjährigen zB und das kann dann schon ein thema sein wenn die eltern nicht einverstanden sind

ich versteh dich - allerdings was hält minderjährige davon ab eine paysafecard zu kaufen? (ich weiß, war nicht dein vorschlag)
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  #8  
Alt 12.09.2011, 15:51
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Zitat:
Zitat von waldgeist Beitrag anzeigen
klaro, aber die sollten denen dann ein wertkartenhandy kaufen.

die eltern werden da eh aufgeklärt...
NIEMALS.

Da hat M... schon total recht.
Wenn die Eltern eine Abbuchung sehen und diese kostenpflichtig war, ist durchaus ein Einspruchgrund und diese Kosten müssen Rückerstattet werden.
Ein/e "Minderjährige/r darf keinen "Vertrag" unterzeichnen und daher sind solche Mehrwert-SMSen eigentlich gesetzeswidrig und wenn diesbezüglich ein Einspruch kommt, dann hat man definitiv die Kosten rückzuerstatten.
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  #9  
Alt 12.09.2011, 16:04
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mir ists ja prinzipiell egal, ich will nur damit auf ein mögliches rechtliches problem aufmerksam machen

ich kenn solche sachen zur genüge, weil ich ja auf einer bank arbeite
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  #10  
Alt 12.09.2011, 20:19
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Zitat:
Zitat von Mor_Lock Beitrag anzeigen

....... weil ich ja AUF einer bank arbeite

parkbank ?....
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