Zitat:
Zitat von daKump
Daher die regelkonforme Strafverifizierung.
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Naja, regelkonform würde ich nicht sagen....
Paar Auszüge
ÖFB regelwerk §30 (2) Strafverifizierung 0:3:
Bei Vorliegen einer höheren Tordifferenz zum Nachteil der zu bestrafenden Mannschaft wird das auf dem Spielfeld erzielte Resultat gewertet.
DFB Rechts- und Verfahrensordnung §18 (4):
Hat der Unschuldige im Zeitpunkt des Abbruchs ein günstigeres Ergebnis erzielt, so wird dieses Ergebnis gewertet.
Premier League Competition rules §8 (d):
unless the score at the time of abandonment was of a greater margin in favour of the opposing team, and the points will be awarded to the opposing team
Schweiz Artikel 59 (2) Wertung nicht beendigter Verbandsspiele :
Die zuständige Behörde der den jeweiligen Wettbewerb durchführenden Organisation (SFV, Abteilung, Regionalverband) wertet das im Zeitpunkt eines Spielabbruchs bestehende Resultat als gültig, sofern das für den Abbruch verantwortliche Team bzw. das Team des entsprechend verantwortlichen Klubs mit einer schlechteren Tordifferenz als 0:3 im Rückstand lag.