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Alt 26.03.2012, 09:28
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Schweng Status: Offline
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Ich will den Steirern jetzt nicht die Laune verderben, aber das steirische Wappen ist geschützt.

Zitat:
§ 2
Jede sonstige Verwendung des Landeswappens, insbesondere die Erzeugung von Fremdenverkehrs-Artikeln, Ansichtskarten und Gebrauchgegenständen aller Art mit dem Landeswappen als Ausschmückung bedarf ebenfalls der Bewilligung der Landesregierung. Die Bewilligung ist, erforderlichenfalls unter Vorschreibung von Auflagen, zu erteilen, wenn sichergestellt ist, dass das Landeswappen in einer seiner Bedeutung gemäßen Weise verwendet wird.
Und:
Zitat:
§ 3
Jede Verwendung des Landeswappens, die nicht gemäß §§ 1 und 2 bewilligt ist oder den in Bescheiden vorgeschriebenen Auflagen nicht entspricht, sowie jede verunstaltende Darstellung desselben, ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 750 EURO zu ahnden. Gleichzeitig ist auf den Verfall der Gegenstände zu erkennen.
Quelle: http://www.verwaltung.steiermark.at/...el/6135249/DE/

Ich wurde selbst in einem Forum mal darauf hingewiesen. Daher verwende ich das unten angezeigte Wappen.

Ich weiß, das hört sich kleinkariert an, aber es soll zumindest niemand sagen können, er hätte von nix gewusst.

Wie das mit den anderen Länderwappen aussieht, weiß ich nicht.

Edit: Was die Behörden unter " verunstaltende Darstellung" verstehen, also wo man da die Grenze zieht, wissen wohl nur sie.
Angehängte Grafiken
Dateityp: gif Wappen_Stmk.gif (2,4 KB, 6x aufgerufen)
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